Die Rettungssanitäter-Ausbildung umfasst insgesamt 520 Stunden und hat vier Bestandteile: Die Ausbildung beginnt mit 160 Stunden Theorie, in erster Linie Grundwissen zur Physiologie und Anatomie sowie vertiefende Inhalte zur Notfallmedizin. Rettungsassistenten oder erfahrener Notfallsanitäterinnen bzw. Sie schließen konkrete Handlungen ebenso ein wie nicht direkt erschließbare innere Prozesse, zum Beispiel Einstellungen, Bewertungen und Haltungen.
3 der Verordnung vom 9. Kontakt . 3 genügt. September 2008 abgeschlossen haben. Helmut Deinzer . Die Ausbildung hat insgesamt einen Umfang von 520 Stunden (ca. September 1977 geregelt. Die Rettungssanitäterin und der Rettungssanitäter Die Qualifikation des Rettungssanitäters kann durch Teilnahme an einer 520-stündigen Ausbildung mit anschließendem Bestehen der Prüfung zur/zum RettungssanitäterIn erreicht werden. Sie dokumentieren den Einsatz und stellen die Einsatzbereitschaft wieder her.Rettungsdienst: qualifizierter Krankentransport und notfallmedizinische VersorgungRettungsdienstrelevante Grundlagen und Interventionen auf Grund akuter oder chronischer Zustände in allen Lebensphasenbei sonstigen physischen und psychischen EinschränkungenDokumentation in Abstimmung mit Ausbildungsziel 2, EinsatznachbesprechungInfektionsschutz, insbesondere Individualhygiene, Hygienemaßnahmen, Desinfektionsmaßnahmen, Schutzmaßnahmen bei InfektionstransportenEinsatztaktik bei Großschadensfall, insbesondere Massenanfall Verletzter (MANV), Vorgehen am Schadensort, Ordnung des Raums, Organisation von Patientenablagen, Hilfeleistung bei der VorsichtungGefahren an der Einsatzstelle, insbesondere Gefahrenmatrix AAAACEEEE – Angstreaktion-Atemgifte-Ausbreitung-Atomare Strahlung-Chemische Stoffe-Erkrankung-Elektrizität-Explosion-Einsturz –, Absichern, Eigen- und FremdschutzFallbezogene rechtliche Aspekte bei rettungsdienstlichen Maßnahmen, insbesondere Sonder- und Wegerecht nach der Straßenverkehrs-Ordnung, Fahrerlaubnis-Verordnung, Medizinproduktegesetz (MPG), Infektionsschutzgesetz, Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250), Garantenstellung, unterlassene Hilfeleistung, Einwilligung und mutmaßliche Einwilligung, rechtfertigender Notstand, Körperverletzung, Delegation, SchweigepflichtSchwerpunkte dieses Ausbildungsziels sind die Erhebung und Ersteinschätzung von Notfallsituationen in Schwere und Ausmaß unter zeitkritischen Bedingungen. 1 anerkannt werden, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nachweist, dass sie oder er ein Rettungswachenpraktikum absolviert hat, das den Anforderungen des § 2 Abs. Sie treffen die hierfür erforderlichen Vor- und Nachbereitungen und wirken bei der Durchführung mit. Vollzitat nach RedR: Bayerische Rettungssanitäterverordnung (BayRettSanV) vom 23. (3) Ausbildungsstätten für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter, die nicht als staatlich anerkannt im Sinn des § 3 Abs. (2) Als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter nach § 1 Abs. Finden Sie jetzt 158 zu besetzende Rettungssanitäter Jobs in Bayern auf Indeed.com, der weltweiten Nr.
(4) Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen Aufsichtsarbeit von 120 Minuten Dauer.Fallbeispiel Notfallversorgung durch die Besatzung eines Krankenkraftwagens vor Eintreffen eines Notfallrettungsmittels mit Schwerpunkt Arbeiten im Team,Fallbeispiel Reanimation unter Anwendung eines automatisierten externen Defibrillators beim Erwachsenen durch die Besatzung eines Krankenkraftwagens vor Eintreffen eines Notfallrettungsmittels mit Schwerpunkt Kommunikation bei Übergabe undFallbeispiel Transport einer liegenden Patientin oder eines liegenden Patienten mit Schwerpunkt Umlagern, Betreuen und Begleiten.
Sie unterstützen Betroffene bei der psychosozialen Bewältigung vital oder existenziell bedrohlicher Situationen.Sie führen bei Bedarf eine Erstberatung sowie die Überleitung der Betroffenen in andere Einrichtungen oder Bereiche durch.Grundlagen der Kommunikation, insbesondere Gesprächsführung, GesprächstechnikenBesonderheiten der Kommunikation im Umgang mit Behinderten, Kindern, älteren Menschen, Angehörigen verschiedener Kulturkreise und sozialen RandgruppenStress und Stressbewältigung, insbesondere Stressoren im beruflichen Alltag, Möglichkeiten der StressbewältigungBelastungen und Reaktionen auf Notfallsituationen, insbesondere akute Belastungsreaktion und posttraumatische BelastungsstörungBasiskrisenintervention und (Notfall-)Seelsorge, insbesondere Betreuung von Angehörigen und Dritten, Nachforderung professioneller psychosozialer HilfeEinsatznachsorge: critical incident stress management (CISM), Hilfsangebote für EinsatzkräfteUmgang mit Sterbenden und Toten: grundlegende Verhaltensregeln unter Beachtung von religiösen, ethischen und rechtlichen AspektenZusammenarbeit mit anderen mitwirkenden Personen, insbesondere Polizei, Feuerwehr, sozialpsychiatrische Dienste, NotfallseelsorgeHandeln im Rettungsdienst erfolgt üblicherweise in wechselnden Teams und Gruppen unterschiedlicher Fachbereiche, in denen sich der Einzelne einfinden, integrieren und behaupten muss.